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   OLG München, 11.05.1998 - 3 W 1537/98   

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OLG München, 11.05.1998 - 3 W 1537/98 (https://dejure.org/1998,9299)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.1998 - 3 W 1537/98 (https://dejure.org/1998,9299)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 1998 - 3 W 1537/98 (https://dejure.org/1998,9299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 858
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Letzteres kann indes nur dann angenommen werden, wenn geschäftliche Beziehungen in ungewöhnlichem Ausmaß bestehen (vgl. Hopt/Merkt in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 319 Rdn. 9; für den gerichtlich bestellten Sachverständigen ebenso OLG München MDR 1998, 858; Zöller-Greger, ZPO, a. a. O., § 406 Rdn. 8).
  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    b) Weil der Vollstreckungsschutz durch das Revisionsgericht nach § 719 ZPO grundsätzlich einen Schutzantrag nach § 712 ZPO im Berufungsverfahren voraussetzt, darf das Berufungsgericht den Schutzantrag nicht mit der pauschalen Begründung zurückweisen, die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 707, 719 ZPO verdränge regelmäßig den Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO (Abgrenzung zu OLG Stuttgart MDR 1998, 858).

    Soweit das Berufungsgericht der Beklagten den beantragten Vollstreckungsschutz versagt hat, weil die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 707, 719 ZPO regelmäßig einen Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO verdränge (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart MDR 1998, 858), teilt der Senat diese Rechtsauffassung allerdings nicht.

  • OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 4 U 208/08

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Nachholbarkeit des Vollstreckungsschutzantrags im

    Während eine Auffassung dies insbesondere im Hinblick auf das praktische Bedürfnis bei nachträglicher Änderung der Sachlage zulassen will (Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2002, § 714 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Auflage 2007, § 714 Rn. 3; OLG Stuttgart MDR 1998, 858 f; OLG Bamberg FamRZ 1990, 184), lehnen andere die Nachholung des in erster Instanz versäumten Schutzantrages in der Berufungsinstanz vehement ab (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 714 Rn. 1; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Auflage 2008, § 714 Rn. 2; Münchener Kommentar/Krüger, ZPO, 3. Auflage 2007, § 714 Rn. 2; OLG Frankfurt OLG R 1994, 106; KG MDR 2000, 478).

    Dieser Schwierigkeit kann nicht - wie das OLG Stuttgart MDR 1998, 858, 859 meint - damit begegnet werden, dass § 718 Abs. 1 ZPO ein Teilurteil in diesem Fall ausdrücklich zulasse und dieses Teilurteil in seinem Bestand an das Schicksal der Hauptberufung gebunden sei.

  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08

    Sachverständigenablehnung: Überzogene Ausdrucksweise in der Stellungnahme zum

    Dass zwischen dem Sachverständigen und einer Partei Geschäftsbeziehungen bestehen, reicht für die Ablehnung des Sachverständigen nicht aus, sofern sich nicht aus der Art oder dem Umfang der Geschäftsbeziehungen Besonderheiten ergeben (vgl. OLG München MDR 1998, 858).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 4 W 52/02

    Ablehnung eines Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs

    Das Landgericht hat zu Recht ausgeführt, dass wirtschaftliche oder wissenschaftliche Beziehungen zwischen einer Partei und dem Sachverständigen eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres, sondern nur dann begründen, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies nahe legen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470; OLG München MDR 1998, 858; Zöller-Greger, a.a.O., § 406, Randziffer 8 f.; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 406, Randziffer 11, 13, 19).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2021 - 8 W 3701/21

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess

    aa) Zwar können enge geschäftliche Kontakte des Sachverständigen zu einer Partei oder ein eigenes - und sei es auch nur mittelbares - wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits Anlass zu der Befürchtung geben, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. etwa OLG München, MDR 1998, 858).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 8 U 229/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der

    Entscheidend ist allein, ob sich aus der Art oder dem Umfang der Geschäftsbeziehungen Besonderheiten ergeben, die bei einer vernünftig denkenden Partei die Besorgnis erwecken können, der Sachverständige stehe der Streitsache nicht unbefangen gegenüber (vgl. dazu OLG Düsseldorf, MedR 2005, 42, 43; OLG München MDR 1998, 858; OLG Köln VersR 1989, 210; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 105; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl. Rdn. 8 zu § 406 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 5 W 32/00

    Befangenheit des Sachverständigen

    Die bloße Geschäftsbeziehung zu einer Partei allein genügt, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, hingegen nicht (so auch OLG München in MDR 1998, 858; OLG Köln in VersR 1992, 517; Zöller/Greger, a.a.O. § 406 Rdn. 9).
  • OLG Koblenz, 09.03.2004 - 5 W 186/04

    Fassung von Beweisfragen durch das Prozessgericht im Rahmen eigenständiger

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  • AG Brühl, 28.08.2013 - 24 C 444/11
    Wirtschaftliche Beziehungen zwischen einer Partei und einem Sachverständigen begründen eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres, sondern nur dann, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies nahe legen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470; OLG München MDR 1998, 858).
  • KG, 20.01.2012 - 5 U 125/11

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Übersendung, Entscheidungen an

  • LG Mannheim, 24.07.2009 - 25 OH 1/09

    Befangenheit wegen früherer Betätigung im Schiedsverfahren?

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